Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragspartner sind der Kunde und COCO Communication Company Werbeagentur Ges.m.b.H. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart zwischen COCO Communication Company Werbeagentur Ges.m.b.H. im weiteren Verlauf Auftragnehmer, und dem Kunden, im weiteren Verlauf Auftraggeber genannt.
- Maßgeblich für Aufträge sind diese Geschäftsbedingungen sowie die gültige Preisliste. Abweichende sowie mündliche Vereinbarungen sind ungültig, es sei denn, sie werden vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt. Durch die Erteilung eines Auftrags erklärt sich der Auftraggeber mit den Geschäftsbedingungen einschließlich der gültigen Preisliste einverstanden. Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die AGB zu ändern. Die aktuelle Fassung der AGB ist auf der Internetseite des Auftragnehmers unter AGB abrufbar und wird dem Auftraggeber auf Wunsch zugesandt. Änderungen sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam.
- Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder Vorauskassa zu verlangen. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, auch gebuchte Aufträge ohne Angabe von Gründen jederzeit vor dem jeweiligen Erscheinungstermin zu stornieren. Dem Auftraggeber steht in diesem Fall das Recht auf Rückerstattung eines allfällig im Voraus bezahlten Entgelts zu. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers aus der Stornierung eines gebuchten Auftrages durch den Auftragnehmer sind ausgeschlossen. Die Stornierung der Schaltung eines einzelnen Inserats/eines einzelnen Auftrags lässt ein Auftragsverhältnis hinsichtlich anderer Schaltungen/Werbemittel/Warenproben etc. unberührt.
- Zahlungsbedingungen: Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung zahlbar, vorbehaltlich Punkt 2. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 8 % p. a. sowie Mahn-, Einziehungs-, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten verrechnet. Wenn der Auftraggeber während der Laufzeit eines Auftrags mit seiner Zahlung trotz üblicher Mahnung in Verzug bleibt, kann die weitere Durchführung von Aufträgen abgelehnt werden, wobei die Zahlungsverpflichtungen aufrecht bleiben. Alle Bankspesen gehen ausnahmslos zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung gegen Ansprüche des Auftragnehmers, zur Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn diese Ansprüche vom Auftragnehmer anerkannt oder gerichtlich festgestellt worden sind. Allfällige Einwendungen des Auftraggebers gegen Rechnungen müssen schriftlich binnen vier Wochen nach Rechnungserhalt beim Auftragnehmer geltend gemacht werden. Erhebt der Auftraggeber innerhalb dieser Frist keine Einwendungen, gilt die in Rechnung gestellte Forderung als anerkannt.
- Aufgrund von Betriebsstörungen oder höherer Gewalt nur teilweise durchgeführte Aufträge werden dem Auftragnehmer anteilig laut gültiger Preisliste verrechnet.
- Für den Inhalt der Inserate ist ausschließlich der Auftraggeber haftbar, welcher den Auftragnehmer diesbezüglich schad- und klaglos hält.
Der Auftraggeber garantiert, dass die Inhalte nicht gegen presserechtliche, wettbewerbsrechtliche, strafrechtliche oder sonstige Rechtsvorschriften verstoßen.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Druckunterlagen welcher Art auch immer zu vervielfältigen, dem Auftrag entsprechend zu bearbeiten oder zu verändern oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benutzen.
Der Auftraggeber garantiert, dass er der berechtigte Inhaber von Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Nutzungsrechten, welche für die Werbung erforderlich sind, insbesondere der von ihm zur Verfügung gestellten oder verwendeten Unterlagen (z. B. Texte, Fotos, Grafiken, Dateien, Tonträger und Videomaterial, etc) ist. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über diese Rechte verfügt und hält den Auftragnehmer im Fall der Inanspruchnahme durch Dritte in vollem Umfang schad- und klaglos. Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, Inserate mit „Werbung“ oder „Anzeige“ zu kennzeichnen. - Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, welche dem Auftraggeber durch verminderte Verteilungsanzahl, nicht termingerechte Verteilung oder sonstige Abweichungen vom bestätigten Auftrag entstehen können. Der Auftraggeber verzichtet auf alle Schadensersatzansprüche.
- Mängelrügen von Beilagenaufträgen sind vom Auftraggeber schriftlich und eingeschrieben unter der Anschrift Alpenstraße 99, 5020 Salzburg oder per Fax (0662 /285577) innerhalb 48 Stunden, gerechnet vom bestätigten Verteilungszeitraum, geltend zu machen, und zwar unter konkreter Beschreibung des Ortes, der Straßen, Hausnummern, Namen etc. Der Auftragnehmer ist berechtigt, innerhalb von weiteren 48 Stunden die Mängel zu beheben. Verspätete Mängelrügen werden nicht anerkannt und sind ausgeschlossen, da eine Überprüfung nur ausschließlich und unmittelbar nach einer Verteilung möglich ist.
- Die rechtzeitige Anlieferung der Beilage erfolgt auf Verantwortung und Kosten des Auftraggebers. Der Auftraggeber nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass sein Werbematerial gleichzeitig mit anderen Werbematerialien beigelegt wird.
- Für die Annahme von Aufträgen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, der Auftraggeber hat die Gültigkeit des Auftrags ausdrücklich schriftlich davon abhängig gemacht. Platzierungswünsche und Konkurrenzausschlüsse sind für den Auftragnehmer nur im Falle der Leistung eines Zuschlags bindend.
Druckunterlagen: Dem Auftraggeber obliegt die rechtzeitige Beistellung der Druckunterlagen. Der Auftragnehmer haftet für die Druckqualität nur, wenn einwandfreie, reproreife Vorlagen für Magazindruck beigestellt werden. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Druckunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Übertragungsfehler. Falls eine Weiterverwendung in anderen Medien gewünscht wird, müssen die Rechte dazu beim Auftragnehmer erstanden werden. Probeabzüge werden nur auf Wunschübersandt.
Bei nicht fristgemäßer Rücksendung der Probeabzüge gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Bei Satzfehlern, irrtümlichem Nichterscheinen, Verwechslungen und dergleichen besteht nur Anspruch auf Einschaltung einer Ersatzanzeige. Für Druckfehler wird keine Gewähr und kein Ersatz geleistet. Für allfällige Schäden, die durch Fehler im Inserat / PR (Satz, Druck etc.) entstehen, kann der Auftragnehmer zu keiner wie immer gearteten Gewähr- und Schadenersatzleistung herangezogen werden, selbst dann nicht, wenn der Fehler grob fahrlässig verschuldet wurde. Satzfehler oder sonstige Irrtümer in kostenlosen PR-Artikeln berechtigen den Auftraggeber nicht, von der Anzeigenrechnung Abzüge vorzunehmen oder die vollständige Bezahlung derselben zu verweigern. Die Pflicht des Auftragnehmers zur Aufbewahrung von Reprovorlagen, Filmen oder Druckvorlagen endet 1 Woche nach Erscheinen der Einschaltung. Für Verlust oder Beschädigung der Druckunterlagen wird keine Haftung übernommen.
Bei telefonischen Textänderungen können keine Reklamationen bezüglich Hör- und Satzfehler anerkannt werden. Der Auftraggeber stimmt zu, dass Schwankungsbreiten in der Verteilung bis – 10 % keiner Preisminderung unterliegen. Mängelrügen bei Insertions- oder PR-Aufträgen sind vom Auftraggeber bei sonstigem Ausschluss schriftlich, und zwar eingeschrieben oder per Telefax bis eine Woche nach dem Erscheinungstermin der bezugshabenden Ausgabe, geltend zu machen an die genannte Anschrift.
Verrechnung: Entspricht die vom Auftraggeber übergebene Druckunterlage nicht den Abmessungen des vereinbarten Inserats, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung der tatsächlich notwendigen über die vereinbarten Abmessungen hinausgehenden Abmessungen. Wird die vereinbarte Inseratengröße aufgrund der Druckunterlage nicht erreicht, ist der Auftraggeber dennoch verpflichtet, das vereinbarte Entgelt zu bezahlen. Etwaige Satz- und Gestaltungskosten werden in Rechnung gestellt. - Storno: Eine Stornierung von Aufträgen durch den Auftraggeber ist ausschließlich schriftlich möglich. Bei Stornierung eines Auftrags werden dem Auftraggeber 50 % des stornierten Auftragswertes in Rechnung gestellt. Die Stornierung eines Auftrags durch den Auftraggeber ist nur bis eine Woche vor Anzeigenschluss möglich, bzw. von Sonderwerbeformen (Beilage, Beihefter, Flappe, Banderole, Sachet, TOC, Druckstrecke) nur bis sechs Wochen vor Erscheinungstermin zulässig. Der Auftraggeber kann auf die Durchführung einer Sonderwerbeformmaßnahme oder die Schaltung eines Inserats bzw. einer Online–Werbefläche durch den Auftragnehmer auch nach Ablauf der genannten Stornofristen verzichten, in diesem Fall bleibt der Entgeltanspruch des Auftragnehmers jedoch zur Gänze erhalten. Eine Anrechnung des zu bezahlenden Honorars auf spätere Aufträge des Auftraggebers findet nicht statt.
- Geheimhaltung: Beide Seiten verpflichten sich zu Stillschweigen über alle Daten und Informationen, die ihm im Zusammenhang mit der Durchführung eines Auftrages bekannt werden.
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Salzburg Stadt.
Stand: Jänner 2018